Neue Bestimmungen im Zahlungverkehr

Seit 1. Oktober 2025 haben sich die Bedingungen im Zahlungsverkehr (bei Überweisungen) dahingehend geändert, dass der KONTOINHABER korrekt (identisch) mit der IBAN-Kontoverbindung sein muss.Somit bitte als Kontoinhaber (Empfänger) NUR NOCH den Fahrschulinhaber, FESL Hannes, angeben.

Zahlungsmittel Fahrschule

Zahlungen können nur mit EC-Karte/PIN oder in bar in den Filialen entrichtet werden.Sobald Ihr Schüler/in unseres Hauses seid und über ein „internes Schülerkonto“ verfügt, können selbstverständlich die Zahlungen auch per Überweisung auf dieses, mit Angabe des Schülernamens, erfolgen. Danke, Euer Fahrschul-Team 😊