Neue Bestimmungen im Zahlungverkehr

Seit 1. Oktober 2025 haben sich die Bedingungen im Zahlungsverkehr (bei Überweisungen) dahingehend geändert, dass der KONTOINHABER korrekt (identisch) mit der IBAN-Kontoverbindung sein muss.
Somit bitte als Kontoinhaber (Empfänger) NUR NOCH den Fahrschulinhaber, FESL Hannes, angeben.